Deutsche Unternehmer
Leistungen für Unternehmer aus Bayern
Die starken wirtschaftlichen Verbindungen zwischen dem Innviertel und dem bayrischen Raum haben nicht zuletzt durch den EU-Beitritt Österreichs eine weitere Aufwertung erlebt. Viele Unternehmen aus dem grenznahen Raum haben in Österreich steuerliche Anknüpfungspunkte wie Vorsteuern, Betriebsstätten oder Tochterfirmen.
Seit vielen Jahren ist unsere Kanzlei auf diesem Gebiet erfolgreich tätig. Wir begleiten Sie von der Wahl der Rechtsform über die Gestaltung der Leistungsbeziehungen, die korrekte Fakturierung und Meldung von Umsätzen, die Personalverrechnung und die steuerliche Gewinnermittlung bis hin zur Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter und Geschäftsführer, wobei wir immer bemüht sind, eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene steueroptimale Lösung zu finden.
Aufgeteilt auf die beiden Hauptpunkte „Umsatzsteuer“ und „Ertragsteuern“ stellen wir unten die wesentlichen Formen von Aktivitäten in Österreich dar, um Ihnen einen ersten Eindruck über Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Systemen von Deutschland und Österreich zu bieten. Die folgenden Ausführungen sollen einen Überblick ermöglichen, der keinesfalls eine steuerliche Beratung ersetzen kann. Wie komplex grenzüberschreitendes Steuerrecht im Einzelnen sein kann, muss hier nicht gesagt werden.
- I. Umsatzsteuer
- 1. Umsatzsteuer
2. Vorsteuern – Veranlagung oder Vergütungsverfahren?
3. Umsatzsteuer für Deutsche Busunternehmen
- II. Ertragsteuer
1. Ertragsteuern (Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer)
III. Sonstiges


