Ertragssteuern
Steuerrecht für EU-Unternehmen in Österreich
Wenn eine natürliche Person weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt bzw. eine Kapitalgesellschaft keinen Sitz in Österreich hat, kann eine Ertragsteuerpflicht nur durch eine Betriebsstätte vermittelt werden. Diesfalls ist der auf die Betriebsstätte entfallende Gewinn in Österreich zu versteuern.
Steuersätze in Österreich
Einkommensteuer: Spitzensteuersatz 50% ab 60.000 Euro Einkommen
Körperschaftsteuer: Steuersatz 25%
Mindestkörperschaftsteuer (nur für inländische GmbH): 1.750 Euro jährlich


